Zutrittsverbot §5a Sächsische Corona-Schutz-Verordnung ab 17.03.2021
Der Zutritt zum Schulgelände der Oberschule Bad Lausick ist untersagt, wenn die Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, schulisches Personal und andere Personen nicht durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch einen Test auf das Coronavirus SARS-COV-2 mit negativem Testergebnis nachweisen, dass keine Infektion mit dem SARS-COV-2 besteht!
Die Ausstellung der ärztlichen Bescheinigung und die Durchführung des Tests dürfen nicht länger als drei Tage, für Schülerinnen und Schüler nicht länger als eine Woche zurückliegen.
Steffi Meier-Köhn
Schulleiterin