Nicky Hoff

Schulbetrieb ab 14.6.2021

Maskenpflicht, Testpflicht, Schulbesuchspflicht: Was gilt für den Schulbetrieb mit der neuen Schul- und Kitabetriebseinschränkungsverordnung? Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Ab welcher Inzidenz findet Regelbetrieb statt?

Bleibt die Sieben-Tage-Inzidenz unter 100, findet Regelbetrieb für alle Klassen und damit für alle Schülerinnen und Schüler statt. Auch Kindertageseinrichtungen sind dann im Regelbetrieb geöffnet.

Was passiert beim Überschreiten der Sieben-Tage-Inzidenz von 100?

Oberhalb eines Inzidenzwertes von 100 gilt die Bundesnotbremse nach dem Infektionsschutzgesetz. Grundsätzlich gilt für den Schulbetrieb: Ab einer Inzidenz von über 100 ist Wechselunterricht vorgeschrieben, ab einem Wert von über 165 ist nur noch Distanzunterricht erlaubt.

Gilt die Maskenpflicht weiterhin?

Liegt die regionale Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 35, müssen Schülerinnen und Schüler sowie das Schulpersonal im Schulgebäude keine Masken mehr tragen. Das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske oder FFP2-Maske oder vergleichbare Atemschutzmaske (zum Beispiel KN95/N95) wird jedoch empfohlen.

Wie geht es mit der Testpflicht weiter?

Die Testpflicht bleibt bestehen. Alle Schülerinnen und Schüler müssen sich weiterhin zweimal pro Wochen selbst testen. Gleiches gilt für das Schulpersonal. Die Testpflicht gilt dagegen nicht für Personen, die nachweisen, dass sie über einen vollständigen Impfschutz gegen SARS-CoV-2 verfügen oder die von einer SARS-CoV-2-Infektion genesen sind.

Darf die qualifizierte Selbstauskunft wieder genutzt werden?

Nein. Die qualifizierte Selbstauskunft ist weiterhin nicht zulässig, da die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung der Bundesregierung weiterhin Gültigkeit besitzt.

Bleibt die Aufhebung der Schulbesuchspflicht bestehen?

Ja. Alle Schülerinnen und Schüler können sich weiterhin von der Präsenzbeschulung schriftlich abmelden. Die Abmeldung muss durch Belange des Infektionsschutzes begründet sein.

Dürfen Schulfahrten wieder stattfinden?

Ab 14. Juni gilt: Inländische Schulfahrten sind wieder möglich, sofern sich die jeweilige Schule im Regelbetrieb befindet.

Bis wann gelten die Regelungen?

Die Verordnung gilt vom 14. bis zum 30. Juni 2021.

Steffi Meier-Köhn
Schulleiterin


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