Nicky Hoff

Elternbrief des Staatsministers für Kultus Christian Piwarz

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Eltern,

die Sommerferien sind zu Ende - ein neues Schuljahr beginnt. Das Schuljahr 2020/2021 wird von besonderen Herausforderungen begleitet sein. Ich möchte Ihnen einen Überblick darüber geben, was der Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen für Sie und Ihre Kinder bedeutet.

Sie wissen, wie wichtig Schule ist. Schule ist für Ihre Kinder Lern- und Lebensort, an dem sie mit anderen in Kontakt kommen, Freunde treffen, lernen und soziale Kompetenzen entwickeln. Kinder und Jugendliche brauchen Tagesstruktur und Normalität. Sie haben das Recht auf Bildung, das Recht auf die bestmögliche Wissensvermittlung und Kompetenz­entwicklung und sie brauchen ihre Freunde. Ich bin überzeugt, dass dies nur durch den täglichen Unterricht in der Schule vollumfänglich gewährleistet werden kann.

Bereits vor den Sommerferien habe ich angekündigt, dass alle Schülerinnen und Schüler in ihren Klassen und Kursen nach den geltenden Stundentafeln und Lehrplänen an fünf Tagen die Woche unterrichtet werden. Unser Ziel ist es, den Unterricht so normal wie möglich zu gestalten und die Einschränkung für die Schülerinnen und Schüler auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Schulschließungen können im Falle einer Verschärfung des Infektionsgeschehens nur die allerletzte Maßnahme sein - nur die Ultima Ratio.

Es besteht grundsätzlich die Schulbesuchspflicht. Eine Befreiung von Schülerinnen und Schülern vom Präsenzunterricht aufgrund eines erheblichen gesundheitlichen Risikos ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen und der Schule vorzulegen. Die betroffenen Schüler erhalten dann ein Angebot für häusliche Lernzeit.

Die Wiederaufnahme des regulären Unterrichts an allen Schulen im Freistaat Sachsen erfordert weiterhin die Einhaltung der bereits gut eingeübten Hygienemaßnahmen. Ihre Schule wird Sie gern über das auf dem Rahmenhygieneplan basierende Hygienekonzept der Einrichtung informieren. Ich möchte an dieser Stelle nur auf folgende wichtige Regelungen hinweisen:

  • Die Schule darf nicht durch Personen betreten werden, die nachweislich mit SARS­CoV-2 infiziert sind oder Symptome (Husten, Fieber, Durchfall, Erbrechen) erkennen lassen, die darauf hinweisen.
  • Zeigen Schüler an mehr als zwei Tagen hintereinander Symptome, die auf SARS-CoV-2 hinweisen, ist der Zutritt erst zwei Tage nach letztmaligem Auftreten der Symptome gestattet.
  • Wer die Schule betritt, hat sich unverzüglich die Hände gründlich zu waschen oder zu desinfizieren.
  • Unterrichtsräume und regelmäßig genutzte Räume sind täglich mehrfach zu lüften.

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist für die Schüler im ÖPNV und damit auch im Schulbus erforderlich. Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter legt im Rahmen seines Hausrechts fest, in welchen Situationen im Schulgebäude oder auf dem Schulgelände eine Mund-Nasen­Bedeckung zu tragen ist. Guter Unterricht erfordert gute Kommunikation, mimische Rückmeldung und volle Konzentration. Mit einer Mund-Nasen-Bedeckung über mehrere Stunden am Tag wird das sehr schwierig. Daher tragen Schüler und Lehrer nur freiwillig und aus ganz persönlichen Gründen eine solche Schutzmaske während des Unterrichts.

Die Schulleiterinnen und Schulleiter haben gemeinsam mit ihren Lehrerkollegien das Schuljahr 2020/2021 gut vorbereitet. Ihnen obliegen - zusätzlich zu ihren vielfältigen und fordernden Aufgaben - Entscheidungen für die Organisation des Schulbetriebs in der Corona-Zeit. Aufgrund der unterschiedlichen personellen und räumlichen Gegebenheiten können viele Dinge im Detail nur vor Ort sinnvoll ausgestaltet werden. Seien Sie versichert und vertrauen Sie bitte darauf, dass dies im Sinne Ihrer Kinder erfolgt.

Im Regelunterricht kann der Abstand von 1,5 m im Klassenzimmer nicht eingehalten werden. Ich kann verstehen, dass ein Teil der Eltern, Schüler und Lehrkräfte diese Lernsituation beunruhigt oder große Sorge bereitet. Studien der Dresdner und Leipziger Universitätskliniken haben in Sachsen unabhängig voneinander nachgewiesen, dass sich Schulen weder vor dem Lockdown noch nach der Wiedereröffnung zu Hotspots entwickelt haben und Kinder wenig am Infektionsgeschehen teilnehmen. Die Untersuchungen werden fortgesetzt. Ich möchte Ihnen versichern, dass wir weiterhin die Entwicklung des Infektionsgeschehens als auch wissenschaftliche Erkenntnisse genau im Blick behalten. Wir werden auch zukünftig sensibel und verantwortungsbewusst Abwägungen treffen.

Die Infektionszahlen sind gegenwärtig auf sehr niedrigem Niveau, aber auch im Freistaat Sachsen ist das Geschehen für die kommenden Monate nicht einschätzbar. Wir müssen mit einem erneuten Aufflammen der Infektionen rechnen - Schulen werden davon nicht ausgenommen sein. Über die einzelnen Maßnahmen zum Infektionsschutz der Bevölkerung entscheiden grundsätzlich die örtlichen Gesundheitsämter der Landkreise bzw. der Kreisfreien Städte. Unabhängig von den allgemeinen Fallzahlen werden die Gesundheitsämter über die 14-tägige Schließung von Schulen und Kindertagesbetreuung entscheiden, wenn sich an einer Einrichtung bzw. benachbarten Einrichtungen Infektionen konzentrieren (lokaler Hotspot).

Auf den Fall einer notwendigen Einschränkung des Präsenzunterrichts oder gar auf notwendige lokale Schulschließungen bereiten sich die Lehrerinnen und Lehrer von Anfang an vor. Das Staatsministerium für Kultus hat gemeinsam mit dem Landesamt für Schule und Bildung die zentralen digitalen Dienste des Freistaates Sachsen gestärkt und wird diese weiterentwickeln. Zusätzliche Bildungsinhalte, wie z. B. digitale Arbeitsblätter, interaktive Filme, Materialien zur Unterrichtsvorbereitung wurden bereitgestellt. Das Informations-, Fortbildungs- und Unterstützungsangebot für den digitalen Unterricht - auch auf Distanz - haben wir ausgebaut und werden es fortentwickeln.

Liebe Eltern,

mir ist bewusst, dass die Sorgen um den weiteren Bildungsweg bei vielen Schülerinnen und Schülern ebenso wie bei den Lehrkräften und Eltern groß sind. Das Lernen zu Hause gelang - aus den verschiedensten Gründen - sehr unterschiedlich und konnte den Präsenzunterricht nicht ersetzen. Nicht alle Lerninhalte konnten daher im letzten Schulhalbjahr vollständig behandelt werden. Zur Vorbereitung des neuen Schuljahrs wurden in allen Schulen die individuellen Lernstände in den einzelnen Fächern erfasst. Die Lehrerinnen und Lehrer werden die Stoffverteilung in diesem Schuljahr entsprechend anpassen, um die relevanten Lerninhalte aufzuholen. Ich bitte Sie um Ihr Verständnis, dass den Pflichtlernbereichen und dem Pflichtunterricht im schulischen Leben vorerst höchste Priorität zukommt.

Ausführliche und weitere Informationen zu Detailfragen sind auf unserer Internetseite unter www.bildung.sachsen.de/blog bereitgestellt. Wenn Sie Fragen hier nicht beantwortet finden, wenden Sie sich weiterhin an das Staatsministerium für Kultus oder das Landesamt für Schule und Bildung. Für konkrete Fragen ist Ihre Schule erster Ansprechpartner.

Das Schuljahr 2020/2021 wird von besonderen Herausforderungen begleitet sein. Ich bitte Sie, vertrauen Sie den pädagogischen Fähigkeiten und dem Fingerspitzengefühl unserer Lehrerinnen und Lehrer.

Unsere Kinder brauchen stets unsere Achtsamkeit und Fürsorge. In der Corona-Zeit heißt das für uns alle auch: Einhaltung der allgemeinen Hygiene-Regeln. Reduzieren wir unnötige und vor allem leichtfertige soziale Kontakte. Bitte halten Sie Abstand, damit unsere Kinder davon abweichen können.

Ich wünsche Ihnen, Ihrer Familie und vor allem unseren Schülerinnen und Schülern einen guten Start und ein erfolgreiches Schuljahr!

Mit freundlichen Grüßen
Christian Piwarz

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